AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nutzer des Angebots wp-agentur.de – David Damjanović
Stand: 24.06.2024
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von wp-agentur.de – David Damjanović, nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachfolgend „Kunde“ genannt.
1.2 Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch erhebt.
2.1 Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch eine Auftragsbestätigung eines Angebotes / einer Aufwandseinschätzung zustande. Die Zusage muss schriftlich (E-Mail, Post) erfolgen. Mündliche Zusagen (telefonisch, persönlich) sind nur bei Bestandskunden und kleineren Aufträgen möglich.
2.2 Damit die Agentur ein verlässliches Angebot abgeben kann, muss der Kunde alle Anforderungen detailliert schriftlich benennen, bei größeren Projekten in Form eines Lastenhefts / Anforderungskatalogs. Für Designumsetzungen müssen finale Entwürfe vorliegen.
3.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages benötigte Daten gespeichert, und – wenn es für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist – an Dritte übermittelt werden. Eine Löschung ist jederzeit möglich.
3.2 Kundendaten werden ausschließlich im Rahmen des Auftrags verwendet. Die Daten werden nicht für Werbezwecke gespeichert und nicht für andere Zwecke weitergegeben.
3.3 Die Agentur ist nicht verpflichtet, den Kunden zu informieren, wenn Aufträge oder Teilaufträge von Dritten durchgeführt werden sollen. Dies gilt nicht, wenn eine Verschwiegenheit vereinbart wurde.
3.4 Der Agentur ist gestattet, den Auftrag bzw. Kunden in ihrem öffentlichen Portfolio zu führen.
4.1 Angebote basieren auf Aufwandseinschätzungen in Stunden. Es gelten die hier angegebenen Stundensätze.
4.2 Abgerechnet werden nur angefallene Stunden. Die kleinste Einheit liegt bei 0,25 Std.
4.3 Reduzierte Stundensätze gelten für Agenturen (wp-agentur als Subunternehmer) ohne weitere Bedingungen. Für andere Kunden gelten die reduzierten Stundensätze ab einem regelmäßigen Auftragsvolumen von mindestens 20 Stunden im Monat: Es wird halbjährlich geprüft, ob diese Stundenanzahl in mindestens fünf von sechs Monaten erreicht wurde. Wenn ja, gelten die reduzierten Stundensätze für das nachfolgende Halbjahr, unabhängig von der Stundenanzahl.
4.4 Sollte sich bei laufender Arbeit abzeichnen, dass sich der Aufwand eines Auftrags oder Teilauftrags – durch die Agentur unverschuldet – erhöht, informiert die Agentur den Kunden unverzüglich und bespricht das weitere Vorgehen.
4.5 Alle Leistungen, die über das Angebot nicht abgedeckt sind, werden nach Absprache zum gültigen Stundensatz durchgeführt.
4.6 Für Notdienst montags bis freitags zwischen 20 und 8 Uhr, an Wochenenden, Feiertagen oder in Betriebsferien ganztags, wird ein Aufschlag von 50% auf den vereinbarten Stundensatz erhoben.
4.7 Die Agentur ist berechtigt, die geltenden Stundensätze höchstens zweimal im Jahr marktüblich anzupassen. In Ausnahmefällen (stark veränderte Marktbedingungen, gestiegene Ausgaben oder Steuern, Inflation) ist eine Anpassung auch während eines laufenden Auftrags möglich. Dem Kunden werden Preisanpassungen unverzüglich mitgeteilt.
5.1 Vor Auftragsbeginn ist von Neukunden eine Anzahlung in Höhe von 30% zu leisten. Eine Akontorechnung wird erstellt.
5.2 Die Agentur rechnet monatlich angefallene Arbeitszeiten ab.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.
5.4 Einwände wegen Unrichtigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde innerhalb von vier Wochen nach dessen Zugang schriftlich zu erheben.
5.5 Bei Zahlungsverzug behält die Agentur sich vor, die Arbeiten bis zum Zahlungseingang zu pausieren. Zudem kann von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht werden. Zahlungen sind während des Verzugs mit 5% zu verzinsen.
5.6 Die erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Agentur.
6.1 Kunde und Agentur verpflichten sich zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Stellt eine der beiden Parteien Probleme fest, sollten diese unverzüglich kommuniziert werden.
6.2 Der Kunde hat nach Vertragsschluss einen Ansprechpartner zu benennen, der zu allen Entscheidungen bevollmächtigt ist, die den Auftrag betreffen.
6.3 Wenn der Kunde erkennt, dass seine eigenen Angaben bzw. Anforderungen unvollständig, nicht eindeutig oder fehlerhaft sind, hat er dies der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
7.1 Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Zu den Mitwirkungspflichten gehört insbesondere das zur Verfügung stellen von Informationen und Daten.
7.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Anzahl eigene Mitarbeiter zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zur Verfügung, die über eine ausreichende Fachkenntnis verfügen.
7.3 Der Kunde reagiert auf Anfragen der Agentur innerhalb von spätestens zwei Arbeitstagen.
7.4 Dem Kunden ist bekannt, dass durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten die Leistungen der Agentur gegebenenfalls nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden können (Verzögerungen, Mehraufwände).
8.1 Die Einhaltung der vereinbarten Fristen oder Termine durch die Agentur setzt die vollständige und rechtzeitige Erfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten voraus.
8.2 Bei Leistungsänderungen gelten bei Mehraufwänden abweichende Fristen bzw. Termine.
9.1 Möchte der Kunde die beauftragten Leistungen ändern oder erweitern, hat er seine Änderungswünsche unverzüglich der Agentur mitzuteilen. Die Agentur prüft daraufhin, welche Auswirkungen das zur Folge hat.
9.2 Der Kunde hat durch die Änderungen entstehenden Aufwände zu tragen.
9.3 Von dem Änderungsverfahren betroffene Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, Abstimmung und Umsetzung verschoben.
10.1 Die Agentur ist zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrages berechtigt, falls der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht leistet, Informationen oder Daten nicht bereitstellt, Mitwirkungshandlungen nicht ausreichend erbringt oder das Fortschreiten des Auftrages in einer anderen Art und Weise behindert.
10.2 Angefallene Arbeitsstunden müssen nach dem gültigen Stundensatz entrichtet werden.
11.1 Der Kunde haftet für die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (Logos, Grafiken, Fotos, Texte) auf seiner Website. Der Kunde hat sicherzustellen, dass diese Inhalte rechtssicher zu verwenden sind, bevor er die Agentur mit der Einbindung beauftragt. Zudem muss der Kunde die Agentur auf etwaige Lizenzbedingungen hinweisen, damit z.B. Copyright-Hinweise korrekt angebracht werden können.
11.2 Die Agentur haftet nicht für Fehler, die durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder beauftragte weitere Dienstleister verursacht werden. Der Kunde hostet die Website selbst und hat somit uneingeschränkte Zugänge zu Content Management System, Datenbank und Dateien. Der Kunde kann Änderungen an der Website vornehmen oder vornehmen lassen, ohne dass die Agentur darüber informiert wird.
11.3 Die Agentur kann keine fehlerfreie Funktionalität von Themes und Plugins garantieren, die von Drittanbietern stammen (z.B. von ThemeForest, CodeCanyon oder dem Plugin-Verzeichnis).
11.4 Der Kunde ist für sein Impressum, seine Datenschutzerklärung und seine AGB selbst verantwortlich. Diese sind vom Kunden – in Zusammenarbeit mit seiner Rechtsabteilung / seinem Rechtsanwalt – zu erstellen und zu aktualisieren.
11.5 Dazu gehört auch, dass der Kunde seine Website datenschutzrechtlich prüfen lässt.
11.6 Führt die Agentur nur einen Teilauftrag aus oder betreut eine Website weiter, die nicht von ihr umgesetzt wurde, ist eine Haftung für Technik und Inhalte durch die Agentur grundsätzlich ausgeschlossen.
11.7 Schadensersatzansprüche gegen die Agentur sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen wurde.
11.8 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
12.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Agentur gilt deutsches Recht.
12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
12.3 Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.