BFSG: Schonfrist endet am 28.06.

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Mit diesem Gesetz setzt Deutschland die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) um, einer EU-Richtlinie, die die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union verbessern soll. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkten Fähigkeiten einen gleichberechtigten Zugang zu wesentlichen Angeboten zu ermöglichen.

Das Gesetz bringt in vielen Bereichen bedeutende Veränderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und digitalen Angebote – einschließlich Websites und Apps – den neuen Barrierefreiheitsstandards entsprechen. Dies betrifft unter anderem die Anpassung von Benutzeroberflächen, die Verbesserung der Bedienbarkeit sowie die Bereitstellung alternativer Zugangswege für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen.

Nicht alle Unternehmen sind gleichermaßen von den Regelungen betroffen: Kleinstunternehmen sowie Unternehmen, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind, sind von den neuen Anforderungen ausgenommen. Dennoch ist das Gesetz für viele Branchen relevant, da es weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung und Bereitstellung von Dienstleistungen und Produkten hat.

Eine gute Übersicht mit weiterführenden Links finden Sie bei der IHK.

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